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                  Unsere Vermietfahrzeuge 2012!

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Wir bieten unseren Kunden eine Auswahl aktuellster Mietfahrzeuge in neuwertigem Zustand an. Sie können die Motorräder tage- oder wochenweise mieten - oder sich für den attraktiven Wochenendtarif entscheiden.

Rufen Sie uns einfach an und fragen nach Ihrem Wunschmotorrad aus unserem ständig wechselndem Angebot der verfügbaren Mietmotorräder:               

Hotline (09081)23599



Bitte beachten Sie unsere Mietbedingungen:

Für alle Anmietungen gelten die Mietbedingungen des Biker-Stable - Mietvertrages als verbindliche Vertragsgrundlage. Änderungen behält sich die Firma Biker Stable vor.

Miettarife
Die Miettarife schließen ein: Wartungsdienste, Kfz-Steuern, Kfz-Haftpflichtversicherung und Teilkasko-Versicherung. Die Berechnung der gefahrenen Kilometer beginnt immer ab der Betriebsgelände der Firma Biker-Stable in Deiningen. Reservierungen können gegen Anzahlung entgegengenommen werden, sind jedoch nur für die entsprechende Preisgruppe verbindlich.

Versicherungsschutz

Die Fahrzeuge haben mindestens einen pauschalen Haftpflicht-Versicherungsschutz gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit unbegrenzter Deckung sowie eine Teilkasko-Versicherung mit Selbstbeteiligung. Vollkasko-Versicherung auf Anfrage.

Zahlungsbedingungen
In der Regel ist eine Anzahlung mindestens in Höhe der voraussichtlichen Miet- und Nebenkosten erforderlich. Ferner ist auf Verlangen des Vermieters eine Kaution zu hinterlegen.

Bitte bringen Sie für uns mit:
Gültigen Personalausweis oder Paß mit Meldebestätigung.
Gültigen Führerschein* für das betreffende Fahrzeug.



*
Klasse A
schließt ein: Klassen A1 und M, ab 25/18 Jahre
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Klasse A1
schließt ein: Klasse M, ab 16 Jahre
Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

Klasse M

ab 16 Jahre
Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).
 
 

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